10 Finanzmanagement

Lieferschwellen in v.Soft

Das ERP System v.Soft unterstützt die Versandhandelsregelung zu den Lieferschwellen im EU-Ausland.

Allgemeine Informationen zu den EU-Lieferschwellen

Was besagt die Versandhandelsregelung zu den EU-Lieferschwellen?

Im Rahmen der Versandhandelsregelung (Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten an nicht umsatzsteuerpflichtige Abnehmer) haben die EU-Mitgliedstaaten Lieferschwellen und Erwerbsschwellen beschlossen. Wird ein bestimmter Wert bei der Einfuhr von Ware in ein EU Land überschritten, richtet sich die Umsatzsteuer nicht nach dem Ursprungs-, sondern nach dem Bestimmungsland. Dafür ist es notwendig, dass sich der Unternehmer im Bestimmungsland registriert, um die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu entrichten.

Höhe und Fälligkeit der Lieferschwellen-Beträge

Die Höhe der Lieferschwelle wird von dem Land bestimmt, in dem die Beförderung oder Versendung endet. Die umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Lieferland tritt ein, sobald die Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr überschritten wird. Für die EU-Länder gelten dabei unterschiedliche Beträge. Im Folgenden findest du einige Beispiele.

Beispiele für Lieferschwellen (Stand: April 2018)

Belgien: 35.000 €
Deutschland: 100.000 €
Frankreich: 35.000 €
Italien: 35.000 €
Niederlande: 100.000 €
Österreich: 35.000 €
Spanien: 35.000 €
Vereinigtes Königreich: 70.000 GBP

Quelle: Internet-Veröffentlichung der EU-Kommission April 2018

Die Umsetzung der EU-Lieferschwellen in v.Soft

Die Lieferschwellen-Funktion in v.Soft ermöglicht es Onlinehändlern, die Regelung umzusetzen. Über das ERP System v.Soft lässt sich einfach bestimmen, wann die Lieferschwelle zu jedem Land erreicht wurde. Danach wird automatisch der jeweilige Steuersatz des Bestimmungslandes herangezogen.

Dies gewährleistet einen reibungslosen Softwarebetrieb und hilft den Unternehmen, neue Herausforderungen zu meistern.

 

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