10 Finanzmanagement

Änderung im Zahlungsverkehr: VoP-Prüfung bei Überweisungen und Lastschriften

Im Rahmen der PSD2-Regulierung wurde die sogenannte Verification of Payee (VoP) eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Unser Partner finAPI hat die VoP-Prüfung bereits in die v.Soft-Direktbankanbindung integriert.Was bedeutet das für Sie?

  • Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund.
  • Kommt es zu Abweichungen zwischen dem angegebenen Namen und dem tatsächlichen Kontoinhaber, kann es notwendig sein, dass Sie die Zahlung manuell bestätigen.
  • Dadurch wird die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht – gleichzeitig können aber Zahlungen verzögert werden, wenn die Daten nicht korrekt gepflegt sind.

 

Empfehlung: Bankdaten prüfenBitte kontrollieren Sie regelmäßig die Bankdaten in v.Soft, insbesondere:
  • Name des Kontoinhabers (muss exakt mit den Bankdaten übereinstimmen)
  • IBAN
  • BIC (sofern benötigt)
So stellen Sie sicher, dass Zahlungen reibungslos ausgeführt werden können.

Häufige Fragen
1. Muss ich etwas in v.Soft umstellen?Nein, die VoP-Prüfung ist bereits über finAPI integriert. Sie profitieren automatisch davon.

 

2. Was passiert, wenn Name und Kontoinhaber nicht übereinstimmen?
In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass Sie die Zahlung manuell bestätigen.

 

3. Betrifft die Änderung auch Lastschriften?Ja, auch bei Lastschriften wird die VoP-Prüfung angewendet.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

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