10 Finanzmanagement

Preisberechnung – Einzelpreisverfahren vs. Gesamtpreisverfahren

In v.Soft Cirrina gibt es zwei Verfahren für die Steuerberechnungsgrundlage, um Preise bzw. Umsatzsteuer zu berechnen: das Einzelpreis- und das Gesamtpreisverfahren.

Die Einstellung kann über: Konfiguration -> Grundeinstellungen -> Globale Einstellungen -> Verkauf & Marketing -> Verkaufsbelege -> Allgemein -> Preisermittlung und hier unter Steuerberechnungsgrundlage getätigt werden. Alternativ kanst du in den Grundeinstellungen einfach danach suchen (z.B. unter dem Stichwort Preisermittlung).

Das Einzelpreisverfahren (für B2C geeignet)

Das Einzelpreisverfahren eignet sich für Unternehmen mit vielen Endkunden, bei dem Bruttopreise anzeigt werden.

Beim Einzelpreisverfahren wird zuerst der Bruttopreis aus dem Nettopreis errechnet. Anschließend werden beide Preise mit der Menge multipliziert. Die Differenz zwischen Nettobetrag und Bruttobetrag ergibt die ausgewiesene Umsatzsteuer.

Ist die Option „auf Einzelpreisbasis“ aktiviert, so erfolgt die Berechnung wie bisher.

-> Nettopreis x (1 + MWST-Satz) (hier wird gerundet) x Menge= Bruttobetrag
=> Bruttobetrag / Menge = Bruttopreis
Bruttobetrag – Nettobetrag = Umsatzsteuer

Das Gesamtpreisverfahren (für B2B geeignet)

Das Gesamtpreisverfahren eignet sich für Unternehmen mit Geschäftskunden, bei dem überwiegend Nettopreis angezeigt werden.
Hier wird zuerst aus dem Nettopreis der Nettobetrag (Nettopreis x Menge – Rabatt) berechnet. Erst dann wird aus dem Nettobetrag der Bruttobetrag und anschließend der Bruttopreis errechnet. Dadurch werden Rundungsdifferenzen bei der UST- Berechnung (vor allem in Verbindung mit hohen Mengen) reduziert.

Ist die Option „auf Gesamtbetragsbasis“ gesetzt, so wird folgende Berechnungsgrundlage angewendet:

-> Nettopreis x Menge = Nettobetrag (hier wird gerundet)=> /(1 + MWST-Satz) = Bruttobetrag
=> Bruttobetrag / Menge = Bruttopreis
Bruttobetrag – Nettobetrag = Umsatzsteuer

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